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Grundsätzlich gilt:

dass Eltern von Schülerinnen und Schülern im Primar- und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause lassen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

Weitere Hinweise finden Sie unter dem Link:

https://www.schaumburg.de/schulausfaelle/

 
 

Termine

  • 13 Aug

    Einschulung der 5. Klassen

    Liebe Schülerinnen und liebe Schüler, liebe Eltern und liebe Erziehungsberechtigte, vor den Sommerferien durften wir dich und Sie, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, bei den Willkommensgespräche persönlich […]