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Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes ist in Kraft getreten.

 

 

Weiterhin bleibt es dabei, dass sich Ihr Kind montags, mittwochs und freitags vor dem Schulbesuch zu Hause testen muss. Ausgenommen davon sind Geimpfte und Genesene.

Neu ist:
Sollte es einen Verdachtsfall aufgrund eines positiven Selbsttests in einer Lerngruppe/Klasse geben, erhöht sich die Testfrequenz für die komplette Lerngruppe/Klasse – auch für Geimpfte und Genesene. Es testet sich dann die komplette Lerngruppe/Klasse an fünf Schultagen hintereinander zu Hause. Die Tests werden von der Schule zur Verfügung gestellt. Kommt es zu einem weiteren Verdachtsfall, verlängert sich das intensivierte Testen. Alle negativ getesteten und symptomfreien Schülerinnen und Schüler bleiben im Regelfall im Präsenzunterricht. Unabhängig davon ermittelt das Gesundheitsamt ggf. enge Kontaktpersonen.

Für die Lernentwicklungsgespräche empfehlen wir dringend die digitale oder telefonische Verabredung. Sollte das nicht möglich sein, müssen die Gespräche unter 2 G plus-Regeln stattfinden.

Uns allen ist sehr daran gelegen, dass Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Unterstützen Sie uns weiterhin darin.

Bei Fragen und Unsicherheiten können Sie sich gerne an mich wenden.

Ich wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute. Bleiben Sie.

Mit freundlichen Grüßen

Dörte Korn

 
 

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