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Seit dem 01.01.2011 können folgende Anspruchsberechtigte zusätzliche Leistungen aus dem sogenannten Bildungspaket erhalten:

1. Leistungsbezieher nach § 28 SGB II (Hartz IV)
2. Leistungsbezieher nach § 34 SGB XII (Sozialhilfe) und analog Berechtigte nach §2 AsylbLG
3. Wohngeldbezieher
4. Bezieher von Kinderzuschlägen nach dem BKGG

Zu den Leistungen des Bildungspakets gehören neben anderen Unterstützungen folgende für den schulischen Bereich bedeutende Förder- und Unterstützungsmaßnahmen:

1. Finanzielle Unterstützung bei ein- und mehrtägigen Schulausflügen / Klassenfahrten
2. Lernförderung (= Nachhilfe)
3. Unterstützung bei Mehraufwendungen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen
4. Erstattung beim Schülertransport auch in der gymnasialen Oberstufe (jüngere Schüler bekommen es generell)
5. Förderung der Teilnahme an Vereins-, Kultur- und Ferienangeboten (z.B. Musikschule oder Theaterbesuche)

Für alle Leistungen müssen Anträge beim Sozialamt des Landkreises Schaumburg eingereicht werden. Die Antragsformulare für die o.g. Leistungen können Sie bei uns im Sekretariat der Schule erhalten oder im Download-Center des Landkreises direkt herunterladen.

Weiter Infos zum Bildungspaket:

 
 
 

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